Denken Sie an ihr Zwischenzeugnis!

Es ist wichtiger, als Sie zunächst annehmen.

18. September 2020

Gordon A. Vahldiek

Vor kurzem durften wir einen Kunden bei seinem Arbeitszeugnis betreuen, der 24 Jahre lang in derselben Firma gearbeitet hatte. In dieser Zeit hat er nur einmal seine Position im Unternehmen gewechselt und das auch erst nach 19 Jahre. Weder bei diesem internen Wechsel als auch für die gesamt Zeit zuvor hatte er sich jemals ein Zwischenzeugnis geben lassen. Nun wurde ihm aufgrund der Corona-Krise gekündigt und ihm wurde ein Abschlusszeugnis ausgehändigt, welches aber nur die letzten 5 Jahre seit seinem letzten internen Wechsel abgedeckte. Unser Kunde hat aber von Gesetz her ein Anrecht auf ein Abschlusszeugnis, das die gesamten 24 Jahre Anstellungsdauer widerspiegelt. Dieses wurde ihm aber nicht ausgestellt, weil sich der Arbeitgeber schwer tat, die dafür nötigen Informationen und Angaben zusammenzutragen. Er hatte schlichtweg vergessen ein vernünftiges Personaldossier zu führen und auch keine Zwischenzeugnisse, auf denen er sich abstützen konnte.

Um solche Probleme zu vermeiden empfehlen wir Ihnen regelmässig ein Zwischenzeugnis von ihrem Arbeitgeber einzufordern. Aber auch aus anderen Gründen ist es sinnvoll sich immer wieder ein aktuelles Zwischenzeugnis geben zu lassen.

Ihr Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Sie können als Arbeitnehmer von Gesetz her jederzeit ein Zwischenzeugnis von ihrem Arbeitsgeber verlangen. Dieser Anspruch ist durch Art. 330a Obligationenrecht klar gegeben. Das Zwischenzeugnis sollte dabei über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und über Ihre Leistungen und ihr Verhalten Auskunft geben. Dieser Anspruch gibt Ihnen das Recht auch kurz vor, bei und nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen, um sich z.B. damit während der Kündigungsfrist bereits bewerben zu können. Zwar kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass sie die Anforderung eines Zwischenzeugnisses begründen, jedoch sind die Hürden hierfür nicht allzu hoch. Eine Versetzung bzw. ein interner Stellenwechsel, der Wechsel eines Vorgesetzten, eine Weiterbildung oder auch Stellenwechselabsichten genügen hier in der Regel.

“Ein Zwischenzeugnis ist verbindlich” – So werden bisherige Leistungen sicher und transparent dokumentiert.

Wichtiger Hinweis!

Ein Zwischenzeugnis wird im Gegensatz zum Abschlusszeugnis in der Gegenwart formuliert und zwar auch dann, wenn bereits feststeht, dass Sie den Betrieb verlassen werden. Ein Hinweis im Zwischenzeugnis, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, ist grundsätzlich unzulässig. Achten Sie darauf, denn das wird in der Praxis häufig falsch gemacht wird.

 

Ein Zwischenzeugnis ist verbindlich

Wie das Beispiel mit unserem Kunden zeigt, kommt dem Zwischenzeugnis auch eine wichtige Dokumentationsaufgabe zu. Vor allem bei längeren Anstellungsverhältnissen können so wichtige Punkte Ihrer Karriere schriftlich festgehalten werden und so Eingang in ihr Abschlusszeugnis finden. Also z.B. Ihre genauen Tätigkeiten, besondere Projekte / Erfolge und natürlich die Beurteilung ihrer Leistung und ihres Arbeitsverhaltens. Wenn Sie nun das Unternehmen verlassen und ein Abschlusszeugnis erhalten, sind die Angaben aus dem Zwischenzeugnis für Ihren Arbeitgeber grundsätzlich verbindlich. Das heisst, dass ein Arbeitgeber, der ein schlechteres Schlusszeugnis ausstellen will als Ihr letztes Zwischenzeugnis, beweisen muss, warum er sie nun schlechter bewerten will. Kann er dies nicht gilt die Bewertung aus dem letzten Zwischenzeugnis. Das kann insbesondere bei einem späteren Rechtsstreit zum Arbeitszeugnis sehr wichtig sein.

Unsere Empfehlung

Sorgen Sie dafür, dass Sie regelmässig ein Zwischenzeugnis erhalten. Zumindest immer dann, wenn Sie einen neuen Vorgesetzten erhalten oder Sie intern wechseln. Setzen Sie sich unbedingt dafür ein, dass Ihr Zwischenzeugnis alle Ihre Tätigkeiten, Projekte und Erfolge möglichst ausführlich auflistet und das Sie eine möglichst gute Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens erhalten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung, der Verbesserung aber auch der kompletten Neuformulierung ihres Zwischenzeugnisses. Übrigens unseren Kunden aus dem obengenannten Beispiel, konnten wir mit viel Aufwand noch ein faires und professionelles Abschlusszeugnis ermöglichen.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit,  die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

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