[page_title]

“Nach unserer Erfahrung passieren immer wieder Fehler, wenn z.B. ein HR-Administrator ein Zeugnis für einen Abteilungsleiter unterschreibt”

17. Februar 2020

Gordon A. Vahldiek

Jedes Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Doch wer sollte eigentlich das Arbeitszeugnis unterzeichnen?

Prinzipiell haben Arbeitnehmer in der Schweiz einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das von einem hierarchisch übergeordneten Zeichnungsberechtigten im Unternehmen unterschrieben wird. Eine Unterzeichnung durch eine gleichgestellte oder gar untergeordnete Person entspräche einer Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers gemäss OR 328.

Die Person, die unterzeichnet, sollte – am besten durch einen ausgeschrieben Namen unter der Unterschrift – auch klar identifizierbar sein. Der jeweilige Vorgesetzte kann diese Pflicht zwar an seine Personalabteilung delegieren, aber auch dann muss der Unterzeichnende hierarchisch übergeordnet sein. Und hier passieren nach unserer Erfahrung immer wieder Fehler, wenn z.B. ein HR-Administrator ein Zeugnis für einen Abteilungsleiter unterschreibt.

Wir empfehlen unseren Kunden deshalb immer, dass sie ihr Zeugnis möglichst von zwei Personen unterschreiben lassen. Einmal durch den direkten Vorgesetzten und dann noch durch eine Person aus der Personalabteilung. Das sieht professioneller aus, entspricht den gesetzlichen Vorgaben und gewährleistet auch ein gewisses Vier-Augen-Prinzip.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns einfach unter info@arbeitszeugnishilfe.ch oder unter +41 44 586 75 76.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

12 Antworten

  1. Guten Abend

    Die Firma meines Arbeitgebers ging Konkurs, GmbH mit Einzelunterschrift, Kleinstunternehmen. Mein Zeugnis habe ich verfasst und es wurde vom Geschäftsleiter abgesegnet. Doch dann wurde mein Lohn mit mehr bezahlt und ich ging schliesslich vor Gericht. Mein Zeugnis wurde trotz mehrmaligem Mahnen nicht unterschrieben. Kann ich mein Zeugnis selber unterschreiben? Muss ich darauf hinweisen, dass die Firma Konkurs ging und deshalb mein Zeugnis nicht unterschrieben wurde?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  2. Guten Tag

    Habe ich ein Anrecht darauf, dass mein direkter Vorgesetzter mein Arbeitszeugnis unterschreibt? Dieser verlässt das Unternehmen, daher hatte ich um ein Zwischenzeugnis gebeten. Das erhaltene Schriftstück ist nun von der Leitung HR und meinem Abteilungsleiter unterschrieben, nicht aber von meinem direkten Vorgesetzten. Meinem Wunsch, dies zu korrigieren wurde bisher nicht entsprochen, dies sei in unserem Unternehmen nicht üblich.

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    MfG

    1. Guten Tag Herr Fehrenbach,

      danke für Ihre interessante Frage. Leider haben Sie keinen Anspruch darauf, dass ihr direkter Vorgesetzter unterzeichnet. Gesetzlich gesehen muss es sich um eine hierarchisch über Ihnen stehende Person handeln (was der Abteilungsleiter ja ist), die auch befähigt ist sie zu beurteilen (auch das sollte beim Abteilungsleiter gegeben sein). Das die Leitung HR mitunterzeichnet ist üblich und wird von uns auch empfohlen, da dieses authentischer und professioneller wirkt.

      Wir hoffen, das hat Ihre Frage soweit beantwortet?

      Danke und herzliche Grüsse
      Gordon Alexander Vahldiek

  3. hello
    Ich stehe auf der Seite des Arbeitgebers. Eine Angestellte von uns hat ein Zwischenzeugnis verlangt und auch erhalten. Ihre direkte Vorgesetzte hat die Firma verlassen und nun hat der CEO persönlich das Zeugnis unterschrieben. Sie möchte aber unbedingt eine zweite Unterschrift. sind wir dazu verpflichtet?

    1. Liebe Frau Kläy,

      danke für Ihre Kommentar respektive ihre Frage. Nein Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine zweite Unterschrift zu leisten. Rechtlich gesehen genügt eine Unterschrift von einer Person, der die Angestellte beurteilen kann. Sollte es zwischen der gegangenen direkten Vorgesetzten und dem CEO keine weitere Hierarchie-Ebene geben, ist das absolut akzeptabel, dass nur der CEO unterschreibt. Ich hoffe, dass beantwortet Ihre Frage? Falls Sie sonst noch Fragen haben, stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

      Danke und herzliche Grüsse
      Gordon Alexander Vahldiek
      Gründer & Geschäftsführer
      Beyond Talent GmbH / Arbeitszeugnishilfe

  4. Guten Tag
    Ich habe für mein Team Zwischenzeugnisse erstellt und diese hat das HR ausgedruckt.
    Als ich meine Zwischenzeugnisse unterschreiben wollte, haben Sie mir gesagt das jemand anders aus der FIRMA ( Andere Abteilung) mit i.V unterschrieben hat.
    Das geht nicht oder?
    Wenn mein Chef mit I.V. unterschrieben hätte dann währe es in Ordnung oder?

    Beste Grüsse
    Andrea

    1. Liebe Andrea,

      da haben Sie Recht. Es geht nicht, dass jemand aus einer anderen Abteilung unterschreibt. Es gilt, dass jemand das Arbeitszeugnis unterzeichnen sollte, der Sie auch beurteilen kann. Ihr direkte Chef sollte unterzeichnen und am besten auch nicht mit i.V.

      Beste Grüsse
      Dein Arbeitszeugnishilfe-Team

  5. Grüezi!

    Sie schreiben, dass die unterschreibende Person “zeichnungsberechtigt” sein muss. Wie ist die Zeichnungsberechtigung hier zu verstehen? Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregister? Oder ist auch der direkte Vorgesetzte ohne im HR eingetragene Zeichnungsberechtigung in diesen Fall zulässig?

    Freundliche Grüsse,
    Johannes

    1. Grüezi Johannes,

      nein eine Eintragung im Handelsregister ist nicht notwendig. Bitte entschuldige, wenn wir uns hier missverständlich ausgedrückt haben. Dem entsprechend ist der direkte Vorgesetzte ohne im HR eingetragene Zeichnungsberechtigung zulässig.

      Beantwortet das Deine Frage? Wenn nicht einfach direkt bei uns melden.

      Danke und herzliche Grüsse
      Dein Arbeitszeugnishilfe-Team

Schreibe einen Kommentar

×

Hallo!

Wenn Du Fragen hast, schreib uns eine Nachricht!

×