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“Sie/Er war stets bemüht.”

15. November 2020

Gordon A. Vahldiek

Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die für das berufliche Weiterkommen grosse Bedeutung besitzt. Gemäss Artikel 330a OR erhält jeder Arbeitnehmer das Recht, jederzeit ein Arbeitszeugnis anzufordern. Gleichzeitig erhält jeder Arbeitgeber die Pflicht, auf den Wunsch des Arbeitnehmers hin ein Zeugnis auszustellen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Fristen Sie im Augen behalten sollten.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Ein Arbeitszeugnis können Sie in verschiedenen Situationen anfordern. Typischerweise werden daher die folgenden Arten unterschieden:
– Schlusszeugnis
– Zwischenzeugnis
– Arbeitsbestätigung
– Zeugnis während der Probezeit
– Lehrzeugnis
– Allgemeine Referenzen

Gemeinsam ist allen Zeugnisarten, dass der Arbeitgeber nur wahre, richtige und vollständige Informationen angeben darf. Er darf Wesentliches nicht weglassen, egal ob positiv oder negativ. Dabei muss er das Arbeitszeugnis jedoch wohlwollend formulieren und darf seltene Vorkommnisse von fehlerhaftem oder schlechten Verhalten nicht aufführen. Insgesamt soll das Zeugnis Ihrem neuen Arbeitgeber ein Gesamtbild über Ihr ehemaliges Arbeitsverhältnis verschaffen.

Welche Frist gilt für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses?

Ein Arbeitszeugnis können Sie grundsätzlich jederzeit anfordern. Bleiben Sie im Unternehmen angestellt, erhalten Sie ein Zwischenzeugnis oder Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen ein Zeugnis über Ihre allgemeinen Referenzen aus. Bei einer Kündigung erhalten Sie hingegen das Recht auf ein Arbeits- beziehungsweise Schlusszeugnis. Kündigen Sie selbst, sollten Sie Ihrer Kündigung direkt die Anforderung für ein Arbeitszeugnis beilegen. Spricht das Unternehmen die Kündigung aus und erwähnt kein Arbeitszeugnis, sollten Sie dieses zeitnahe beantragen. In beiden Fällen sollten Sie das Zeugnis an Ihrem letzten Arbeitstag erhalten. Kündigt Ihnen das Unternehmen des Weiteren fristlos und erwähnt kein Schlusszeugnis, sollten Sie dieses auch in diesem Fall zeitnahe anfordern.

Welche Frist gilt für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses?

Die Frist für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses richtet sich sowohl nach gesetzlichen Fristen als auch nach vertraglichem Arbeitsrecht und tariflichen Vereinbarungen. In der Praxis schwankt sie zwischen drei Tagen und einer Woche. Dabei empfiehlt es sich, das Arbeitszeugnis nicht auf den letzten Drücker anzufordern und den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren. Erstellt Ihr ehemaliger Chef das Arbeitszeugnis trotzdem nicht innerhalb der Frist, sollten Sie ihn in einem persönlichen Gespräch und gegebenenfalls schriftlich an die Ausstellung erinnern. Gleichzeitig setzen Sie eine neue Frist, die Ihr Chef bestätigen sollte.

Welche Frist gilt für das Anfechten eines Arbeitszeugnisses?

Wird Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis überreicht, haben Sie nicht nur das Recht, sondern auch die eigenständige Pflicht, dieses anzufechten. Geben Sie sich hingegen mit dem Dokument zufrieden, gilt dies als stillschweigende Einverständnis. Möchten Sie eine Überarbeitung des Zeugnisses erwirken, sollten Sie zunächst um eine Kopie bitten. Auf dieser können Sie unpassende Stellen markieren und fehlende Passagen ergänzen. Anschliessend reichen Sie Ihre verbesserte Version beim Personalchef ein. Ist Ihr Arbeitgeber nicht zu einer Korrektur bereit und reagiert nicht auf Ihre Aufforderung, können Sie in letzter Instanz eine Änderung auch einklagen. Generell empfiehlt es sich aber, Ihrem Arbeitgeber für die Änderung eine Frist von einer Woche zu setzen. Die Anfechtung von Arbeitszeugnissen ist übrigens geläufige Praxis, da Formulierungen leider überraschend oft ungerecht oder negativ ausfallen.

Welche Frist gilt für die Änderung eines Arbeitszeugnisses?

Fallen Ihnen in Ihrem Arbeitszeugnis falsche Formulierungen oder fehlende Passagen auf, können Sie Ihren Arbeitgeber um eine Änderung bitten. Trotz Verbot finden sich in vielen Zeugnissen immer noch sogenannte “Codes”. Diese verpacken negative Aussagen in anscheinend neutraler Form. 

“Er war stets bemüht” – Wohl die bekannteste und unangenehmste Floskel in Arbeitszeugnissen.

Lesen Sie etwa einen Satz wie “Er war stets bemüht”, sollten Sie diesen unbedingt aus Ihrem Zeugnis entfernen lassen. Er spielt Ihrem nächsten Arbeitgeber nämlich die Information zu, dass Sie Ihre Arbeit entweder nur sehr langsam oder nicht gerade gut erledigen. Möchten Sie eine Änderung Ihres Arbeitszeugnisses erwirken, sollten Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrem ehemaligen Chef suchen. Kommt er Ihrer Aufforderung nicht nach, formulieren Sie Ihren Änderungswunsch schriftlich. Es empfiehlt sich, dabei eine Frist von einer Woche zu setzen.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit,  die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

10 Antworten

  1. Hallo, ich hätte eine Frage.
    Und zwar ich bräuchte ein Arbeitszeugnis von meinem ehemaligem Arbeitgeber.
    Als ich letzte Jahr (01.03.2021) meine Kündigung abgegeben hatte, darauf hatte ich schon geschrieben, dass ich ein Zeugnis benötigte.
    Bis jetzt habe ich immer noch nicht bekommen, habe einpaar mal gefragt, aber es interessiert sich anscheinend den nicht.😅😅😅😅
    Was könnte ich jetzt tun?

    Mit freundlichem Grüßen.
    Ling Duan

    1. Hallo Andreas,

      ich würde es in jedem Fall einmal mit einem Anwalt probieren. Der soll ein knackiges Anwaltsschreiben aufsetzen und Druck machen. Dir steht gesetztlich ein sogenanntes Vollzeugnis zu. Und wenn Du nachweisen kannst, dass Du durch das fehlende Arbeitszeugnis einen Schaden erlitten hast, z.B. eine Stelle nicht bekommen hast und dadurch länger arbeitslos warst, wäre es möglich einen Schadenersatz zu verlangen.

      Ich hoffe, dass hat Dir geholfen? Gerne kannst Du mich auch jederzeit telefonisch erreichen.

      Herzlicher Gruss
      Gordon

  2. Hallo, ich habe für ein 11 Monatiges Praktikum nur eine Arbeitsbestättigung erhalten. Ohne jegliche Beschreibung was ich alles machte ect. Mit der Begründung das Praktikum war zu kurz um zu Beeurteilen. Was sollmich hier machen?

    Danke Gruss

    S.

    1. Hallo! Danke für Deine Frage. Dir steht rechtlich in jedem Fall ein Vollzeugnis für dein Praktikum zu. 11-Monate ist auch in jedem Fall eine genügend lange Zeit für ein vernünftiges Zeugnis. Wenn das Dein Arbeitgeber nicht hinbekommt, kannst Du von uns ein Zeugnis schreiben lassen. Das kannst Du deinem Arbeitgeber dann einfach zur Unterschrift vorlegen. Bestelle dazu einfach ein All-Inclusive-Paket. Bei Fragen stehen wir Dir gerne wieder zur Verfügung!

      Herzliche Grüsse
      Dein Arbeitszeugnishilfe-Team

    1. Hallo, wenn dieses verlangt wird, hast Du leider keine Wahl. Natürlich kann Dich niemand zwingen ein Arbeitszeugnis vorzulegen, allerding reduzieren sich dann deine Chancen die Stelle zu bekommen. Von daher würde ich Dir empfehlen, ein Zeugnis vorzulegen. Solltest Du dabei Hilfe brauchen, z.B. in dem wir dein Zeugnis auf Schwachstellen prüfen oder dir ein Zeugnis schreiben, kannst du uns gerne wieder kontaktieren.

      Herzliche Grüsse
      Gordon

      Gründer & Geschäftsführer
      Arbeitszeugnishilfe

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