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“Wir stellen immer wieder fest, dass Zeugnisse trotzdem mit Codierungen versehen sind”

18. März 2020

Gordon A. Vahldiek

Eine Eigenart vieler schweizer Arbeitgeber ist es, die Arbeitszeugnisse ihrer Mitarbeiter mit folgenden Hinweisen zu versehen:

  • “Wir bekennen uns zu uncodierten und transparenten Arbeitszeugnissen.”
  • “Dieses Zeugnis ist nicht codiert.”
  • “Unsere Arbeitszeugnisse sind transparent und uncodiert abgefasst.”
  • etc.

Erst vor kurzem hatten wir wieder einen solchen Fall bei einer unserer Kundinnen. Doch sind diese Selbstbekenntnisse der Arbeitgeber wirklich sinnvoll? Ein Blick in die Fachliteratur zeigt, dass solche Hinweise sehr umstritten sind.

So wird z.B. argumentiert, dass Zeugnisse die transparent formuliert wurden, eigentlich so einen Vermerk gar nicht nötig hätten. Oder das ein fehlender Hinweis im Umkehrschluss interpretiert werden könnte, dass tatsächlich Codierungen im Zeugnis enthalten sind. Wohin gegen die Befürworter dieser Hinweise argumentieren, dass die Arbeitgeber mit einem solchen Vermerk ja nur klarstellen wollen, dass eine aus Versehen oder Nichtwissen verwendete Codierung nicht zu beachten sei und das Zeugnis nach dem allgemeinen Sprachverständnis zu verstehen ist. Die Hinweise somit der Klarheit dienen sollen.

“Besonders kritisch wird es dann, wenn sich unser Kunde ausserhalb der Schweiz bewerben will.”

Wie auch immer, in der Praxis zeigt sich für uns als Zeugnisprüfer ein eindeutiges Bild.

Wir stellen nämlich immer wieder fest, dass Zeugnisse mit einem solchen Vermerk trotzdem mit Codierungen versehen sind!

Ob diese versehentlich oder beabsichtigt vom Zeugnisaussteller verwendet wurden, lässt sich dabei für uns nicht nachvollziehen. Besonders kritisch wird es dann, wenn sich unser Kunde (wie im erwähnten Fall) ausserhalb der Schweiz bewerben will. Ein deutscher oder österreichischer potentieller neuer Arbeitgeber wird der Hinweis zu einem uncodierten Zeugnis eher verwirren, als wirklich Klarheit schaffen. Einfach aufgrund der Tatsache, das diese Hinweise in anderen Ländern nicht üblich sind.

Unsere Empfehlung
Wir von der Arbeitszeugnishilfe empfehlen deshalb unseren Kunden diesen Vermerk von ihrem Arbeitgeber löschen zu lassen, da dieser eher schädlich als vorteilhaft ist. Wie gesagt, ein wirklich transparentes, faires und professionelles Arbeitszeugnis braucht so einen Hinweis nicht und dafür sorgen wir mit unserer Arbeit.

Haben Sie weiter Fragen zum Thema Arbeitszeugnisse und Codierungen? Dann kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich unter der Nummer: +41 44 586 75 76 oder per Email unter info@arbeitszeugnishilfe.ch.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

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