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11. Dezember 2019

Gordon A. Vahldiek

“Negative Bewertung ohne Begründung ist unzulässig”: das Newsportal “Zentralplus” berichtet über einen spannenden Fall bei der ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine falsche negative Beurteilung in seinem Arbeitszeugnis geklagt hat. Es wurden durch den Arbeitgeber bewusst negative Formulierungen gewählt, um den Mann zu schädigen! Das Gericht hat festgestellt, dass es dem Mann mit diesem unrechtmässig schlechten Zeugnis schwierig gewesen wäre eine neue Stelle zu finden. Wir empfehlen, deshalb Arbeitszeugnisse immer prüfen zu lassen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und verbindliche Erstberatung: +41 44 586 75 76 / info@arbeitszeugnishilfe.ch

https://www.zentralplus.ch/kanton-luzern-stellt-kadermann-zu-unrecht-schlechteres-arbeitszeugnis-aus-1648059/

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

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