"Personalchefs fordern die Abschaffung des Arbeitszeugnis"

Meine Meinung zum Watson-Artikel
(Achtung: deutliche Worte!

3. November 2021

Gordon A. Vahldiek

Gestern widmeten sich die NZZ und das Newsportal Watson dem Thema Arbeitszeugnis. Watson hat dabei mit dem reisserischen Titel “Personalchefs fordern die Abschaffung des Arbeitszeugnis” aufgemacht und bezieht sich auf eine Umfrage, die der Outplacement-Dienstleister von Rundstedt unter 950 HR-Spezialisten und Führungskräften erhoben hat. Gemäss dieser Umfrage ermessen 46 Prozent der Personalverantwortlichen dem Arbeitszeugnis keine grosse Bedeutung mehr zu. Den Artikel von Watson findest Du hier: LINK. Der NZZ-Artikel (hinter einer Paywall) ist hier zu finden: LINK.

Im Folgenden nehme ich Bezug auf den Watson-Artikel:

Aussage 1: die Verwendung von Zeugnis-Software ist schuld

Der Artikel kritisiert, dass die Aussagen in Arbeitszeugnissen “oft geschönt und wenig verlässlich sind”. Als Grund hierfür wird der Einsatz von Zeugnis-Software genannt. An dieser Stelle bin ich absolut der gleichen Meinung. Etwas was wir von Arbeitszeugnishilfe bereits seit langem bemängeln, werden dadurch Zeugnis-Software Arbeitszeugnisse der erforderlichen Individualität beraubt und werden austauschbar und verlieren somit einen Teil ihrer Aussagekraft . Ein Missstand auf den ich bereits mehrfach hingewiesen habe. Arbeitnehmer-Kunden kommen deshalb oft zu uns, da sie feststellen, das in ihrem Zeugnis, das gleich steht wie in dem von ihrem Kollegen. Doch wer hat führt denn solche Software eigentlich ein, die hier kritisiert wird? Diejenigen die Arbeitszeugnisse kritisieren, sind auch diejenigen, die genau diese Software bestellen! Dabei sind es immer wieder dieselben Argumente mit der der Einsatz von Zeugnis-Software gerechtfertigt wird, nämlich mangelnde Kapazität und Kosten. Dabei ist es den Personalern anscheinend nicht mehr wertvoll genug ein individuelles, professionelles und faires Arbeitszeugnis für ihre Mitarbeitenden zu schreiben. Oder noch viel schlimmer: Personaler verfügen oft nicht über die nötige Qualifizierung um ein vernünftiges Arbeitszeugnis zustande zu bekommen! Vielleicht sollte man also wieder in genügend qualifizierte HR-Mitarbeiter investieren, um den Mitarbeitenden ein individuelles Arbeitszeugnis schreiben zu können, was dann auch die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen erhöhen würde.

Aussage 2: Zeugnis-Codes werden verwendet, um keine schlechten Arbeitszeugnisse schreiben zu müssen

Der Artikel behauptet, dass der Arbeitgeber von Gesetzes wegen kein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen darf und deshalb Codes und Formulieren verwendet, um doch negative Aussagen über den Mitarbeitenden treffen zu können. Leider ist diese Aussage falsch! Erstens hat man in der Schweiz sehr wohl die Möglich konkrete negative Aussagen zu treffen und zweitens muss man das in manchen Fällen sogar. Ich verweise hier auf die Webseite der SECO, die folgendes schreibt “Negative Tatsachen dürfen im Zeugnis erwähnt werden, sofern sie für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers erheblich sind, es sich also nicht um völlig isolierte Vorfälle oder um unwichtige Kleinigkeiten handelt.” Und zu Zeugnis-Codes schreibt die SECO weiter, dass “zweideutiger Formulierungen und der Verwendung von Zeugniscodes, bei welchen in vordergründig neutralen oder positiven Formulierungen für Eingeweihte negative Botschaften gegeben werden” unzulässig sind. Standardformulierungen wie das berühmte “zu unserer vollsten Zufriedenheit” sind hingegen zulässig, werden aber in dem Artikel fälschlicherweise mit Zeugnis-Codes vermischt. In der Praxis sehen wir in Schweizer Arbeitszeugnissen sehr, sehr selten Zeugnis-Codes. Das ist ein Problem, welches wir eher bei deutschen Arbeitszeugnissen feststellen. Von daher ist es meiner Meinung nach einfach falsch, zu behaupten, dass in der Schweiz Zeugnis-Codes Verwendung finden bzw. Zeugnis-Codes mit Standardformulierungen zu vermischen. Viele Arbeitnehmer wünschen sich sogar die Verwendung von Standardformulierungen, da sie diese meistens kennen und wissen, dass auch ein zukünftiger potenzieller Arbeitgeber darauf achten wird. Übrigens gibt es in der Schweiz sogar eine Schadensersatzpflicht, sollte der alte Arbeitgeber bestimmte Verstösse des Mitarbeitenden nicht im Arbeitszeugnis nennen und der neue Arbeitgeber dadurch geschädigt werden. So bereits in einem Fall passiert, bei dem ein Arbeitnehmer bei beiden Arbeitgebern in die Kasse gegriffen hatte.

Ich glaube eher, dass viele Personaler sich einfach scheuen, die Wahrheit (zu der sie gesetzlich verpflichtet sind) auszusprechen um nicht in einen Konflikt mit dem Mitarbeiter zu geraten. Dabei sind hierfür die nötigen gesetzlichen Grundlagen gegeben. Denn nach dem Schweizer Gesetz steht die Wahrheit in Arbeitszeugnissen noch immer über dem Wohlwollen. Hier sollten viele Personaler einfach mal Mut fassen und zu wahren Aussagen im Arbeitszeugnis stehen! Es ist somit kein Problem des Mediums Arbeitszeugnis, sondern der Verfasser!

Aussage 3: Arbeitszeugnisfälle werden oft vor Arbeitsgerichten ausgetragen und dort oft zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden

Auch hier zeigt sich ein anderes, mehr differenziertes Bild in unserer Praxis. Es mag sein, dass die Arbeitsgerichte viele Arbeitszeugnisfälle beschäftigt, ich glaube aber, dass die Anzahl, der Arbeitnehmer, die nicht klagen, viel, viel grösser ist. Für viele Arbeitnehmer ist es nämlich einfach emotional zu aufreibend sich mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber juristisch auseinander zu setzen. Und dabei geht es nicht um die Kosten. Viele unserer Arbeitnehmer-Kunden berichten uns von schlimmen Mobbing- oder Bossing-Situationen und haben einfach nicht mehr die Kraft, einen Rechtsstreit durchzustehen. Auch berichten unsere Kunden, die dann doch vors Gericht ziehen, dass dort ganz und gar nicht immer zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden wird. Es gibt vielmehr grosse kantonale Unterschiede, ob Gerichte eher Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber-freundlich sind. Das generell eher zu Arbeitnehmer Gunsten entschieden wird, sehen wir eher in Deutschland und nicht in der Schweiz.

Meine Meinung: einseitige Berichtserstattung nur aus Arbeitgeber-Sicht

Was mich persönlich an dem Artikel stört ist, das wieder einmal nur eine Perspektive eingenommen wird, nämlich die der Arbeitgeber-Seite. Es mag sein, dass für 46 Prozent der Schweizer Personalentscheider, dass Arbeitszeugnis nur noch wenig Bedeutung bei der Rekrutierung hat. Aber was ist denn mit den Arbeitnehmern? Für den Arbeitnehmer hat das Arbeitszeugnis nämlich nach wie vor eine grosse Bedeutung! Es bleibt für Arbeitnehmer nach wie vor ein wichtiger Nachweis der eigenen Arbeitsleistung und ein bedeutender Ausdruck der Wertschätzung durch den Arbeitgeber. Nicht umsonst haben wir Kunden, die kurz vor der Pensionierung stehen und denen trotzdem wichtig ist, noch ein professionelles und faires Arbeitszeugnis zu erhalten. Übrigens wenn sich nur 46 Prozent der Personalentscheider gegen das Arbeitszeugnis aussprechen, ist im Umkehrschluss für die Mehrheit von 54 Prozent der Personalentscheider, das Arbeitszeugnis immer noch von grosser Bedeutung, oder? Auch das wird im Artikel geflissentlich verschwiegen.

Fazit: bringt dieser Artikel neue Erkenntnisse?

Leider bringt der Artikel nicht wirklich neue Erkenntnisse. Das sich viele Personaler immer wieder gegen Arbeitszeugnisse aussprechen und gar dessen Abschaffung fordern ist nichts neues. Mir persönlich wurde von einer Personalerin ins Gesicht gesagt, dass Arbeitszeugnisse doch nur noch Makulatur seien. Das wir aber inzwischen 1’500 Kunden auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Seite erfolgreich beim Thema Arbeitszeugnis geholfen haben, zeigt das das Arbeitszeugnis ganz und gar nicht veraltet ist. Besonders für viele Arbeitnehmer ist das Arbeitszeugnis auch weiterhin ein hochemotionales Thema. Arbeitszeugnisse als bedeutungslos abzutun, zeigt wieder einmal nur, wie weit sich Personalabteilungen von ihren Mitarbeitenden entfernt haben. Das sich ein unprofessionelles, mit einer Software schnell zusammengeklicktes, 0815-Arbeitszeugnis negativ auf das eigene Employer Branding auswirkt, wird leider nicht erkannt. Was passiert denn, wenn ein wertvoller Mitarbeitender kündigt und im Offboarding-Prozess ein bestenfalls unprofessionelles und schlimmstenfalls falsches Arbeitszeugnis erhält? Erstens spricht er schlecht über seinen Arbeitgeber in seinem Bekanntenkreis oder sogar auf Arbeitgeber-Bewertungsplattformen wir Kununu oder Glassdoor und zweitens wird eine Wiedereinstellung damit erschwert. Das Arbeitnehmer in der kleinen Schweiz häufig zu ehemaligen Arbeitgebern zurückkehren, ist nicht selten. Diese sogenannten “Bumerang-Mitarbeiter” mit einem mangelhaften Offboarding-Prozess zu verprellen ist zu Zeiten des Fachkräftemangels in vielen Branchen kurzfristig. Das der Artikel auf eine steigende Bedeutung von XING und LinkedIn hinweist, mag korrekt sein, für mich entsprechen die Empfehlungen dort, aber eher einem Empfehlungsschreiben als einem Arbeitszeugnis und können diese nicht ersetzen.

Gordon Alexander Vahldiek

Gründer und Geschäftsführer / www.arbeitszeugnishilfe.ch

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