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“Es gilt, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis in der Sprache abzufassen hat, die am Ort des Betriebs üblich ist”

19. Februar 2020

Gordon A. Vahldiek

Gerade in der mehrsprachigen und internationalen Schweiz stellt sich oft die Frage, in welcher Sprache eigentlich ein Zeugnis abgefasst werden muss?

Es gilt, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis in der Sprache abzufassen hat, die am Ort des Betriebs üblich ist. Ist ihr Betrieb also in der deutschsprachigen Schweiz ansässig, haben Sie auch ein Anrecht auf ein deutschsprachiges Zeugnis. Gerade internationale Unternehmen machen es sich hier einfach und stellen standardmässig englischsprachige Zeugnisse aus. Das müssen Sie nicht akzeptieren, denn es gilt, dass ein Zeugnis den Arbeitnehmer nicht im wirtschaftlichen Fortkommen behindern soll.

Wenn für Sie also ein deutsches Zeugnis vorteilhafter ist, fordern Sie diese auch ein. Gleiches gilt übrigens auch wenn Sie in einer zweisprachigen Region der Schweiz arbeiten. So könnten Sie in Biel oder Fribourg berechtigterweise verlangen, dass das Zeugnis französischsprachig geschrieben wird. Sollten Sie allerdings ein Zeugnis für eine andere Sprachregion oder doch explizit im Englischen benötigen, kann der Arbeitgeber von Ihnen die Kosten für die Übersetzung verlangen.  

Bei www.arbeitszeugnishilfe.ch können Sie übrigens sowohl deutschsprachige als auch englischsprachige Zeugnisse prüfen, verbessern und erstellen lassen.

Sollten hierzu Fragen haben, können Sie uns gerne per Email unter info@arbeitszeugnishilfe.ch oder per Telefon unter +41 44 586 75 76 kontaktieren.  

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

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