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Unprofessionelles Verhalten schadet beiden Seiten.

28. Juli 2020

Gordon A. Vahldiek

Die Trennung von einem Unternehmen, vor allem eine unfreiwillige, tut immer weh. Das weiss jeder, der schon einmal eine Kündigung erhalten hat. Wenn dann der Kündigungsprozess – auch  Offboarding genannt, auch noch unprofessionell und wenig wertschätzend abläuft kann, ist das umso schmerzhafter!

Unverzichtbarer Bestandteil des Offboarding ist dabei auch ein professionelles gesetzeskonformes Arbeitszeugnis. Professionell bedeutet, dass das Arbeitszeugnis zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, also vollständig, wahrheitsgemäss und wohlwollend ausgestellt ist. Darüber hinaus sollte es auch wertschätzend sein, insbesondere wenn der Mitarbeiter viele Jahre für das Unternehmen gearbeitet hat. Ein Arbeitszeugnis sollte auch zeitnah ausgestellt werden und nicht monatelang auf sich warten lassen. Andernfalls muss sich der ehemalige Mitarbeiter ohne ein Abschlusszeugnis bewerben und der Trennungsprozess ist auch psychologisch nicht abgeschlossen.

Ich selbst habe es bei einem meiner ehemaligen Arbeitgeber erlebt, dass ich 6 Monate auf ein Abschlusszeugnis warten mussten. Und in Gesprächen mit meinen Kunden stelle ich oft fest, dass ich mit dieser Erfahrung nicht allein stehe und manche Kunden sogar über 12 Monaten auf ein Zeugnis warten mussten. Dabei befand ein Schweizer Arbeitsgericht bereits vor längerer Zeit, dass eine Wartezeit von mehr als zwei Monate Wartezeit nicht tolerierbar ist.

“Die Reputation als Arbeitgeber (= “Employer Branding”) kann beschädigt werden” – Gerne helfen wir hier auch mit unserer Expertise auch auf Arbeitgeberseite.

Und genau in solchen Kundengesprächen zeigt sich eine wichtige Konsequenz, die ein unprofessionelles Verhalten verursacht. Ein ehemaliger Mitarbeiter, der eine solche negative Erfahrung mit seinem Arbeitszeugnis gemacht hat, sei es, weil er sich unfair und nicht wertschätzend behandelt fühlt oder weil der Prozess langwierig und unprofessionell abgelaufen ist, wird in seinem Umfeld negativ darüber berichten.

Und im Zeitalter von Bewertungsplattformen, wie Kununu und Glass Door, kann dieses Umfeld sehr weit interpretiert werden. Die Reputation als Arbeitgeber (= “Employer Branding”) kann beschädigt werden, was es wiederum schwieriger macht neue Mitarbeiter zu rekrutieren. Für das Employer Branding des Arbeitgebers kann folglich leiden.

Man sollte auch nicht vergessen, dass man sich gerade in der kleinen Schweiz immer zweimal sieht. Es ist nicht unüblich, dass ehemalige Mitarbeiter wieder gesuchte neue Mitarbeiter werden. Man spricht hier von einem «Rehire», welches in unserer heutigen Zeit des Fachkräftemangels ein wichtiger Recruiting-Kanal geworden ist. Die Chancen einen ehemaligen, wertvollen Mitarbeiter wieder für sich zu gewinnen, stehen nach einer negativen Erfahrung im Trennungsprozess, schlecht. Wir können also allen Arbeitgebern nur empfehlen, das Offboarding inklusive des Arbeitszeugnisprozesses ernst zu nehmen und professionell und wertschätzend zu gestalten. Gerne helfen wir hier auch mit unserer Expertise auch auf Arbeitgeberseite.

Empfehlung für unsere Kunden
Warten Sie zurzeit auf Ihr Arbeitszeugnis? Sie haben Ihr Arbeitszeugnis nicht zum vereinbarten Termin erhalten? Dann erinnern Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber sachlich und freundlich. Setzen Sie schriftlich eine neue realistische Frist, z.B. bis Ende der Arbeitswoche oder 10 Arbeitstage. Als allerletztes Druckmittel, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten und den Rechtsweg beschreiten. Dieses wird aber ein eventuell noch bestehendes positives Verhältnis zum ehemaligen Arbeitgeber trüben und gegenseitigen Unmut bewirken. Seien Sie zunächst geduldig, fragen Sie lieber mehrmals nach und gehen Sie akzeptable Kompromisse bezüglich der Wartezeit ein.

Das Warten auf ein Arbeitszeugnis kann eine wahre Geduldsprobe sein, doch Geduld und Ausdauer lohnen sich oftmals in dieser Angelegenheit. Und sollten Sie dennoch einen Rechtsbeistand benötigen, können wir Ihnen unsere Partnerkanzlei Lawfy empfehlen, die absolute Experten in diesem Themengebiet sind.

Falls Sie noch kein Arbeitszeugnis erhalten haben, aber sich dringend bewerben müssen, empfehlen wir Ihnen sich trotzdem zu bewerben. Erwähnen Sie im Motivationsschreiben, dass Ihr Arbeitszeugnis noch aussteht und sie dieses bei Erhalt umgehend  nachreichen werden. Auf diese Weise ersparen Sie dem eventuellen neuen Arbeitgeber unnötige Rückfragen und ihnen entstehen im Bewerbungsprozess keine Nachteile.

Haben auch Sie ein Problem mit Ihrem Arbeitszeugnis? Brauchen Sie eine professionelle Analyse ihres Arbeitszeugnisses oder einen neuen individuellen Zeugnisentwurf? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos.

www.arbeitszeugnishilfe.ch / www.arbeitszeugnishilfe.de / www.arbeitszeugnishilfe.at

Warten auf Arbeitszeugnis

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

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