Erfahrungsbericht: Arbeitszeugnisse von ausländischen Firmen

25. Mai 2020

Gordon A. Vahldiek

Einer der Gründe warum ich die Arbeitszeugnishilfe gründete, war meine eigene Erfahrung mit Arbeitszeugnisse als Angestellter. In meinem letzten Job als Festangestellter erlebte ich, was ich niemanden wünschen würde. Nachdem ich gerade einen tollen und interessanten Job angetreten hatte, wurde ich bereits nach nicht einmal 6 Monaten aus wirtschaftlichen Gründen wieder gefeuert. Und das auf nicht gerade nette Art und Weise…

Ich war damals für eine US-Firma tätig und mein Vorgesetzter war ebenfalls ein Amerikaner. Gesehen habe ich meinen Vorgesetzten nur dreimal, da er in den USA lebte, während ich in der Schweiz ansässig war. Die Personalabteilung dieser Firma sass wiederum in den Niederlanden und so wurde ich von einer holländischen Personalerin betreut. Eines Tage erhielt ich einen Anruf von meinem Vorgesetzten inkl. der holländischen Personalerin, in dem mir ohne jegliche Vorwarnung die Kündigung ausgesprochen wurde. Innerhalb einer Stunde hatte ich meinen virtuellen Arbeitsplatz zu räumen, was hiess, dass meine Zugänge zu Email und Firmenhandy gesperrt wurden. Man kennt die “Hire & Fire” Mentalität US-amerikanischer Firmen ja, aber das ich selber einmal Opfer dieser menschenverachtenden Firmenkultur wurde, ich hätte ich nicht erwartet!

“Es brauchte dann einige Monate, Unterstützung eines Rechtsanwalts und viele meiner Nerven, bis ich dann endlich ein vernünftiges Arbeitszeugnis nach Schweizer Recht in den Händen hielt.”

Leider setzte sich mein Leidensweg mit dieser Firma dann auch beim Thema Arbeitszeugnis fort. Ich forderte natürlich umgehend nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis an und erklärte auch extra, was nach Schweizer Recht in einem “Vollzeugnis” alles enthalten sein müsste. Mir schwante bereits, dass das Thema nicht so einfach werden würde. Was ich dann allerdings einige Woche später als “Zeugnis” erhielt, war eine knappes Schreiben in dem mit bestätigt wurde, dass ich von dann bis dann bei jener Firma tätig war. Sprich eine Arbeitsbestätigung und kein Vollzeugnis. Es brauchte dann einige Monate, Unterstützung eines Rechtsanwalts und viele meiner Nerven, bis ich dann endlich ein vernünftiges Arbeitszeugnis nach Schweizer Recht in den Händen hielt.

Leider ist meine persönliche Erfahrung mit dieser ausländischen Firma kein Einzelfall. Viele unserer Kunden kommen mit ähnlichen Problemen zu uns. Aus kultureller Sicht ist das auch keine Überraschung, das viele aus ausländische Unternehmen Probleme mit der Ausstellung eines mit Schweizer Recht konformen Arbeitszeugnis haben. Das Konzept eines Arbeitszeugnisses ist in vielen Ländern einfach unbekannt und Erfahrung mit Schweizer Arbeitsrecht liegt auch oft nicht vor und dem entsprechend unerfahren sind viele Personaler in diesem Thema. Das Problem verschärft sich dann noch, weil auch viele grössere inländische Firmen das Schreiben von Arbeitszeugnissen aus Kostengründen ins Ausland verlegen. Ich selber kenne eine deutschsprachigen Firma, die ihre Arbeitszeugnisse günstig in Polen schreiben lässt. Ob dort qualifzierte Personaler mit ausreichend Deutschkenntnissen sitzen, ist fraglich.

Möchten Sie sichergehen, dass Sie ein professionelles und faires Arbeitszeugnis nach Schweizer Recht erhalten haben? Dann lassen Sie ihr Zeugnis besser durch unser Team von Schweizer HR-Profis prüfen und verbessern. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen individuellen Zeugnisentwurf zur Vorlage bei ihrem ausländischen Arbeitgeber.

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Gordon Alexander Vahldiek
Gründer und Geschäftsführer
Arbeitszeugnishilfe

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