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“Ich kann nur jedem externen Mitarbeitenden raten, das Thema Arbeitszeugnis anzusprechen und ein Abschlusszeugnis zu verlangen”

29. Januar 2020

Gordon A. Vahldiek

Bevor ich Arbeitszeugnishilfe.ch gründete, war ich bei Roche Diagnostics für das Management von ca. 1000 externen Mitarbeitenden verantwortlich. Also vor allem Mitarbeitende die im Personalverleih / Temporärarbeit arbeiteten.

Dabei wurden mein Team und ich oft mit Fragen zum Thema Arbeitszeugnisse konfrontiert. Also z.B. ob ein temporärer Mitarbeitender überhaupt ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis hat? Wenn ja, wer ist verantwortlich für die Ausstellung? Welche Rolle spielt dabei der Einsatzbetrieb und welche der Personalvermittler?

Gesetzlich hat natürlich auch ein temporärer Mitarbeitender im Personalverleih ein Anrecht auf ein vollständiges Arbeitszeugnis (ein Vollzeugnis) gemäss Art. 330a Abs. 1 OR. Genauso wie jeder andere Arbeitnehmer. Nur liegt natürlich bei einem Personalverleihverhältnis eine etwas kompliziertere Konstellation vor, nämlich dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht im Betrieb des Verleiher/Personalvermittlers erbringt sondern in der Firma des Entleihers also des Einsatzbetriebs.

“Nach meiner persönlichen Erfahrung nutzen aber viele temporäre Mitarbeitende gar nicht Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis” – Hier sollte man sich unbedingt beraten lassen!

Der Verleiher muss dem Arbeitnehmer zwar gem. Gesetz ein Arbeitszeugnis auf Verlangen ausstellen, aber seine Leistung kann nur vom Einsatzbetrieb beurteilt werden. Die Personalvermittler behelfen sich hier, in dem Sie nach Abschluss eines Einsatzes, dem Einsatzbetrieb einen Beurteilungsbogen zuschicken. Auf Basis dieses Beurteilungsformulars stellt dann der Personalverleiher ein Zeugnis aus.

Nach meiner persönlichen Erfahrung nutzen aber viele temporäre Mitarbeitende gar nicht Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis oder versuchen fälschlicherweise von ihrem Einsatzbetrieb ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Auch scheinen viele Personalvermittler den Aufwand mit dem Einsatzbetrieb vermeiden zu wollen und stellen dann gerne nur eine Arbeitsbestätigung aus.

Ich kann deshalb nur jedem externen Mitarbeitenden raten, früh genug beim eigenen Arbeitgeber – dem Personalverleiher – das Thema Arbeitszeugnis anzusprechen und spätestens nach Beendigung des Einsatzes, ein Abschlusszeugnis (ein Vollzeugnis) zu verlangen und sich nicht mit einer Arbeitsbestätigung abspeisen zu lassen.

Auch bei einem Stellenwechsel während eines Einsatzes würde ich immer ein Zwischenzeugnis verlangen.
Sind Sie temporärer Mitarbeitender und brauchen Unterstützung bei Ihrem Arbeitszeugnis?

Zögern Sie nicht und kontaktieren sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter:

+41 44 586 75 76 oder info@arbeitszeugnishilfe.ch.

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