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Sehr häufig fehlen gewisse Teile vom Arbeitszeugnis

4. Mai 2020

Gordon A. Vahldiek


Letztes Wochenende ist unser Geschäftsführer von der Sonntagszeitung interviewt worden. Das Interview zwischen Stefan Krucker und Gordon Alexander Vahldiek finden Sie hier in der Abschrift.


«Fokus zu stark auf Wahrheit, das Wohlwollen wird oft vergessen»


Wann ist ein Arbeitszeugnis ein gutes Arbeitszeugnis? Wie häufig sind Codierungen? Und was können Arbeitnehmer tun, wenn sie mit ihrem Zeugnis nicht zufrieden sind? Gordon Alexander Vahldiek erklärt die Do’s und Don’ts im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen.

Interview: Stefan Krucker

Herr Vahldiek, woran erkennt man ein gutes Arbeitszeugnis?

Ein gutes Arbeitszeugnis erkennt man daran, dass alle wichtigen Kriterien beschrieben werden. Dazu gehören beispielsweise das Verhalten, die Arbeitsmotivation, die Leistung und die Tätigkeiten. Zu jedem dieser Kriterien sollte möglichst eine gute oder sehr gute Aussage getroffen werden. Ausserdem müssen gewisse formelle Pflichtteile erfüllt sein, zum Beispiel die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, welche Position er gehabt hat, von wann bis wann und mit welchem Arbeitspensum.

Welche Punkte weisen auf ein schlechtes Arbeitszeugnis hin?

Da gibt es ganz viele. Sehr häufig sehen wir, dass gewisse Teile fehlen. Das muss nicht böse Absicht sein. Vor allem in KMU werden die Zeugnisse manchmal von Leuten geschrieben, die nicht dafür ausgebildet sind. Das sieht man den Zeugnissen an. Manchmal geht es so weit, dass wirklich negative Aussagen drinstehen. Gemäss dem Schweizer Arbeitsrecht müssen Zeugnisse wohlwollend und wahrheitsgetreu formuliert sein. Aber häufig richtet sich der Fokus zu stark auf die Wahrheit, und das Wohlwollen wird oft vergessen.

Lange Zeit waren Codes in Arbeitszeugnissen die Regel. Wie ist das heute?

In der Schweiz finden wir relativ selten Codierungen, dies im Unterschied zu Deutschland. Die Schweizer Arbeitgeber arbeiten mit anderen Methoden, vor allem mit Auslassungen oder mit einer falschen Reihenfolge. Ein Beispiel ist der typische Satz: «Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Partnern war stets einwandfrei.» Wenn hier der Vorgesetzte weggelassen wird oder wenn der Vorgesetzte erst am Schluss genannt  wird, deutet das auf einen Konflikt hin.

Das ist aber auch ein Code.

Das kann man so sehen. Unter Codierung verstehe ich aber eher einen Satz wie: «Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.» Übersetzt heisst das, dass der Mitarbeiter beim Verhalten ein Problem gehabt hat, beispielsweise ein Alkoholproblem.

Solche Codierungen sind in der Schweiz verboten, richtig?

Ja, aber das heisst ja nicht, dass es nicht trotzdem gemacht wird. Das Verbot von Codes ist eine Ableitung aus den Kriterien der Wahrheitstreue und des Wohlwollens. Manchmal wird in Schweizer Arbeitszeugnissen am Schluss darauf hingewiesen, dass das Zeugnis nicht codiert ist. Wir raten aber davon ab, weil ein solcher Satz ja eigentlich Makulatur ist angesichts der gesetzlichen Grundlagen.

“Das Individuelle sollte sich in den Zeugnissen widerspiegeln”

Wie lange dürfen sich Arbeitgeber Zeit nehmen zum Erstellen eines Arbeitszeugnisses?

Gesetzlich gesehen muss das Arbeitszeugnis so schnell wie möglich ausgestellt werden. Manchmal können die Arbeitgeber nicht sofort alle Anfragen bewältigen, gerade in Zeiten von Corona werden sehr viele Zwischenzeugnisse verlangt. Generell sehen wir, dass sich die Arbeitgeber manchmal bis zu einem halben Jahr Zeit nehmen.

Wie können Arbeitnehmer den Prozess beschleunigen?

Wir raten den Arbeitnehmern, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben. Die Arbeitnehmer müssen ganz klar deklarieren, dass sie das Zeugnis jetzt brauchen, und sie sollten dem Arbeitgeber eine Frist setzen. Lobenswert finde ich, dass in der Schweiz viele Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen zum Kündigungsdatum und das Abschlusszeugnis dann nach dem Austritt nachreichen. Das erleichtert es dem Arbeitnehmer, sich auf neue Stellen zu bewerben.

HR-Abteilungen nutzen zunehmend Software zum Erstellen von Arbeitszeugnissen. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?

Diese Zeugnisse sehen fast identisch aus. Es wird einfach der Name ausgetauscht, und die Textbausteine werden nur minim angepasst. Daher sehen wir dieselben Textbausteine in verschiedenen Zeugnissen, bei verschiedenen Arbeitgebern und in verschiedenen Branchen. Das begrüsse ich nicht, denn das Individuelle sollte sich in den Zeugnissen widerspiegeln.

Welche Punkte müssen Sie in den von Ihnen geprüften Arbeitszeugnissen am häufigsten beanstanden?

Häufig beanstanden müssen wir die Beurteilung desSozialverhaltens, das eines der wichtigsten Beurteilungskriterien ist, sowie zu knappe Tätigkeitsbeschreibungen. Bei Führungskräften sehen wir manchmal, dass das Führungsverhalten nicht beurteilt wird. Häufig problematisch ist auch die Abschlussformel mit dem Kündigungsgrund, dem Dank und den Zukunftswünschen. Wenn dort kein Bedauern ausgedrückt wird, deutet das darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht so traurig ist, dass es der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

Gegen die Nennung des Kündigungsgrundes können sich die Arbeitnehmer aber nicht wehren, richtig?

Ja, dass der Kündigungsgrund wahrheitsgetreu genannt wird, kann man nicht verhindern. Aber gewisse Arbeitgeber sind kulant und verschweigen eine durch sie ausgesprochene Kündigung. Hilfreich können auch Begründungen sein, beispielsweise dass die Kündigung aufgrund einer Umstrukturierung erfolgt. Wenn dann auch noch das Bedauern ausgedrückt wird, ist das natürlich sehr gut.

Über welche Rechte verfügen Arbeitnehmer, wenn sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Der Arbeitgeber hat das Recht, das Arbeitszeugnis zu beanstanden, Einspruch zu erheben. Er muss aber abwägen: Sind das wirklich Verstösse gegen die Gebote der Wahrheit und des Wohlwollens, oder sind es Dinge, die richtig sind und nicht übermässig kritisch. Ich empfehle den Arbeitnehmern in jedem Fall, auf den Arbeitgeber zuzugehen und zu versuchen, einen Kompromiss zu finden.

Das Interview erschien am 03.05.2020 im Beiblatt “Alpha” der Sonntagszeitung: https://www.sonntagszeitung.ch/

Haben Sie auch Fragen zum Thema Arbeitszeugnisse? Brauchen Sie evtl. ein faires und professionelles Arbeitszeugnis? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos unter www.arbeitszeugnishilfe.ch / +41 44 586 75 76.

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