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Wir stellen ausgewählte Formulierungen vor

6. Oktober 2020

Gordon A. Vahldiek

Gute Arbeitszeugnisse und darin enthaltene Noten öffnen die Türen zu Unternehmen – doch wie erkennen Sie, ob Sie ein gutes oder gar sehr gutes Arbeitszeugnis erhalten haben? Oder ob Ihr Zeugnis lieber niemandem gezeigt werden sollte …? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihr nächstes Arbeitszeugnis erhalten.

Aufbau von Arbeitszeugnissen

Das Arbeitszeugnis besteht aus spezifischen Bausteinen, die stets vorkommen:

  • Ein einleitender Satz mit Angaben zu Ihnen: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
  • Ihre Aufgaben mit allen wesentlichen Tätigkeiten sowie Verantwortungsbereichen
  • Einzelne Bewertungen zur Belastbarkeit, zum Fachwissen und der Arbeitsweise, der Arbeitsmotivation und -qualität sowie Ihrem Sozialverhalten
  • Eine Gesamtnote
  • Ein abschliessender Absatz, teils mit Angabe des Kündigungsgrundes

Beim Zwischenzeugnis wird zusätzlich der Beginn Ihrer Beschäftigung vermerkt; beim Endzeugnis die Dauer der Tätigkeit. Wenn Sie als Führungskraft tätig waren, wird Ihr Führungsstil ebenfalls beurteilt. Viele Arbeitgeber bedanken sich darüber hinaus für ihre geleistete Arbeit und wünschen Ihnen Erfolg für die Zukunft. Sollte Ihre Arbeitsleistung durch Krankheit stark beeinflusst worden sein, kann auch dies im Zeugnis benannt werden und Einfluss auf die Noten haben.

Insgesamt sind Schweizer Arbeitszeugnisse etwa 1 ½ Seiten lang und recht nüchtern geschrieben. Die folgenden Leistungen werden selten im Zeugnis aufgenommen: berufliche Erfolge, Führungserfolge und Projektarbeiten. Sofern eine der genannten Tätigkeiten auf Sie zutrifft, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Er kann Ihr Zeugnis noch einmal anpassen und die Noten neu definieren.

Notenskala im Arbeitszeugnis

In den 1970er Jahren wurden transparente Arbeitszeugnisse gefordert. Um dieser Forderung nachzukommen, wurden Textbausteine entwickelt, denen die Schulnoten von 6 bis 1 zugeordnet sind. Autoren von Arbeitszeugnis-Ratgebern und Softwarehersteller systematisierten die Arbeitszeugnisschreibung in den 1980er Jahren – sie sollte das Verfassen und Auswerten von Zeugnissen erleichtern. Die Systematisierung der Textbausteine und Noten sorgte für eine heute allgemein gültige Zeugnissprache. 

In der Praxis vergeben Arbeitgeber häufig nur die Noten 6 bis 4, da sie bei einem Streitfall Bewertungen zwischen 3 und 1 beweisen müssen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen im Nachfolgenden ausgewählte Formulierungen für sehr gute bis befriedigende Leistungen vor.

“Befriedigende Beurteilungen weisen im Allgemeinen weder Temporaladverbien noch Superlative auf, stattdessen finden Sie positiv wirkende Adjektive”

Formulierungen: Note 6 (sehr gut)

Sehr gute Beurteilungen werden im Allgemeinen mit einem Superlativ und einem Temporaladverb angegeben: vollste, höchste, grösste; stets, immer, jederzeit. Das Temporaladverb kann auch durch ein Adverb ausgedrückt werden, z. B. “sehr”.

In der Schweiz wird das Temporaladverb häufig weggelassen. Einige Arbeitgeber verzichten auch den Superlativ, weil dieser nach deutscher Grammatik falsch ist. Da Ihr Zeugnis ohne Superlativ und ohne Temporaladverb bzw. Adverb auf die Note 4 abrutscht, sollten Sie Ihren Arbeitgeber hierüber informieren. So kann er Adverbien und Superlative nachträglich einfügen, sodass Sie die korrekte Benotung in Ihrem Arbeitszeugnis erhalten.

Beispiele:

“Frau Arnold erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.”

“Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller engagiert, zuverlässig und zielstrebig jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit.”

“Seine Leistungen waren insgesamt stets sehr gut.”

“Frau Perreten führte alle Aufgaben immer zu unserer ausserordentlichen Zufriedenheit aus.”

Formulierungen: Note 5 (gut)

Gute Beurteilungen zeichnen sich im Allgemeinen durch das Temporaladverb aus, z. B. “stets”, “jederzeit”, “immer”. Achten Sie bei Ihrem Schweizer Zeugnis darauf, dass ein Adverb wie “sehr” verwendet wird, wenn Temporaladverbien in Ihrem Zeugnis nicht vorkommen.

Beispiele:

“Frau Arnold erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.”

“Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller engagiert, zuverlässig und zielstrebig jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.”

“Seine Leistungen waren insgesamt stets gut.”

“Frau Perreten führte alle Aufgaben immer zu unserer vollen Zufriedenheit aus.”

Arbeitszeugnis Zeugnisnoten

Formulierungen: Note 4 (befriedigend)

Befriedigende Beurteilungen schliesslich weisen im Allgemeinen weder Temporaladverbien noch Superlative auf. Stattdessen finden Sie in befriedigenden Bewertungen positiv wirkende Adjektive bzw. Adverbien wie “gross”, “voll”, “erfolgreich”, “gut”.

Beispiele:

“Frau Arnold erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.”

“Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller engagiert und zuverlässig zu unserer vollen Zufriedenheit.”

“Seine Leistungen waren insgesamt gut.”

“Frau Perreten führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.”

Weitere Formulierungen: Auffassungsgabe, Belastbarkeit & Co.

Neben der Arbeitsleistung werden weitere Aspekte beurteilt, z. B. Ihre Auffassungsgabe und Belastbarkeit, Ihre Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative sowie Ihre Zuverlässigkeit und Ihr Fachwissen. Auch diese Leistungen werden mit den Noten 6 bis 1 bewertet. Nachfolgend drei Beispiele:

Sehr gut – Adverb “besonders”:

“Besonders hervorzuheben ist Frau Arnolds Urteilsfähigkeit, die sie auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.”

Gut – Temporaladverb “stets”:
“Herr Müller arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft.”

Befriedigend – weder Adverb noch Temporaladverb:
“Frau Perreten findet sich in neuen Situationen zurecht und ist auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen.”


Fazit

Alle Arbeitszeugnisse enthalten solche Notenskalen, die aber leider oft nur für kundige Personen ersichtlich und nachvollziehbar sind. Schnell kann man in die Falle tappen und bei einer Bewerbung aus Unwissenheit ein schlechtes Arbeitszeugnis einreichen. Dies führt dann unweigerlich zu einer Absage. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, macht es deshalb Sinn Arbeitszeugnisse durch Experten prüfen zu lassen.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

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