Bewertung von Arbeitszeugnissen
Wir stellen ausgewählte Formulierungen vor
18. August 2024
Gordon A. Vahldiek
Gute Arbeitszeugnisse und die darin enthaltenen Bewertungen können Ihnen den Weg in Unternehmen ebnen. Doch woran erkennen Sie, ob Ihr Arbeitszeugnis tatsächlich positiv oder sogar sehr gut ist? Oder ob es besser ist, es niemandem vorzulegen? Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei Ihrem nächsten Arbeitszeugnis besonders achten sollten.
Aufbau von Arbeitszeugnissen
Das Arbeitszeugnis besteht aus spezifischen Bausteinen, die stets vorkommen:
- Ein einleitender Satz mit Angaben zu Ihnen: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
- Ihre Aufgaben mit allen wesentlichen Tätigkeiten sowie Verantwortungsbereichen
- Einzelne Bewertungen zur Belastbarkeit, zum Fachwissen und der Arbeitsweise, der Arbeitsmotivation und -qualität sowie Ihrem Sozialverhalten
- Eine Gesamtnote
- Ein abschliessender Absatz, teils mit Angabe des Kündigungsgrundes
Beim Zwischenzeugnis wird zusätzlich der Beginn Ihrer Beschäftigung vermerkt; beim Endzeugnis die Dauer der Tätigkeit. Wenn Sie als Führungskraft tätig waren, wird Ihr Führungsstil ebenfalls beurteilt. Viele Arbeitgeber bedanken sich darüber hinaus für ihre geleistete Arbeit und wünschen Ihnen Erfolg für die Zukunft. Sollte Ihre Arbeitsleistung durch Krankheit stark beeinflusst worden sein, kann auch dies im Zeugnis benannt werden und Einfluss auf die Noten haben.
Insgesamt sind Schweizer Arbeitszeugnisse etwa 1 ½ Seiten lang und recht nüchtern geschrieben. Die folgenden Leistungen werden selten im Zeugnis aufgenommen: berufliche Erfolge, Führungserfolge und Projektarbeiten. Sofern eine der genannten Tätigkeiten auf Sie zutrifft, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Er kann Ihr Zeugnis noch einmal anpassen und die Noten neu definieren.
Bewertung: Notenskala im Arbeitszeugnis
In den 1970er Jahren entstand die Forderung nach transparenteren Arbeitszeugnissen. Als Reaktion darauf wurden zur Bewertung Textbausteine entwickelt, die den Schulnoten von 6 bis 1 zugeordnet wurden. In den 1980er Jahren systematisierten Autoren von Ratgebern und Softwarehersteller die Erstellung von Arbeitszeugnissen, um das Verfassen und die Auswertung zu vereinfachen. Diese Systematisierung führte zu einer heute weit verbreiteten Zeugnissprache.
In der Praxis vergeben Arbeitgeber oft nur Noten zwischen 6 und 4, da sie bei Streitfällen Noten zwischen 3 und 1 nachweisen müssen. Daher präsentieren wir im Folgenden ausgewählte Formulierungen für sehr gute bis befriedigende Leistungen.
Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten? Bewertung von Profis
Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann weitreichende negative Folgen für Ihre berufliche Zukunft haben. Es ist nicht nur ein Dokument, das Ihre Leistungen und Ihr Verhalten widerspiegelt, sondern auch ein entscheidender Faktor bei der Bewerbung um neue Positionen. Experten bewerten ein solches Zeugnis anhand verschiedener Kriterien, darunter die formale und inhaltliche Klarheit, die verwendeten Formulierungen und die Übereinstimmung mit gesetzlichen Mindestanforderungen. In der Schweiz muss ein Arbeitszeugnis wahr, wohlwollend sowie klar und verständlich formuliert sein. Zudem unterliegt die Beweislast, wenn das Zeugnis schlechter als Note 3 (ausreichend) ist, dem Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, warum er zu dieser negativen Bewertung gelangt ist.
Wenn Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben, ist es entscheidend, dieses von Experten überprüfen zu lassen. Unsere HR-Profis gehen bei der Analyse und Bewertung systematisch vor. Wir suchen gezielt nach negativen Formulierungen, die möglicherweise versteckte Abwertungen enthalten, und zeigen Ihnen auf, wie Sie diese kritischen Punkte in einem Gespräch oder im Bewerbungsprozess ansprechen können. Darüber hinaus werden Verbesserungsmöglichkeiten und rechtliche Schritte erläutert, um Ihre Position zu stärken.
Die Vorteile einer fachmännischen Überprüfung sind erheblich. Sie erhalten nicht nur eine fundierte Analyse Ihres Zeugnisses, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen, um Ihre Bewerbungschancen zu erhöhen. Ein schlechtes Arbeitszeugnis muss nicht das Ende Ihrer Karriere bedeuten. Mit der richtigen Unterstützung können Sie die Herausforderungen meistern, die sich aus einer unzufriedenstellenden Bewertung ergeben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz gestalten den Prozess zusätzlich so, dass Arbeitnehmer, die mit ihrem Zeugnis unzufrieden sind, keine Scheu haben sollten, sich Hilfe zu suchen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Denken Sie daran, dass ein Arbeitszeugnis nicht nur Ihre Vergangenheit dokumentiert, sondern auch Ihre Zukunft beeinflusst. Zögern Sie daher nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihren Fähigkeiten und Leistungen gerecht wird. Ein schlechtes Arbeitszeugnis muss nicht Ihr Schicksal bestimmen – mit der richtigen fachlichen Hilfe können Sie Ihre Karriere aktiv gestalten.
Was darf drin stehen und was nicht?
In der Schweiz sind Arbeitszeugnisse gesetzlich geregelt und stellen einen zentralen Bestandteil des beruflichen Werdegangs dar Ein Arbeitszeugnis bewertet sowohl die Leistungen als auch das Verhalten eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigungszeit und bietet potenziellen neuen Arbeitgebern wertvolle Informationen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, den Inhalt eines Arbeitszeugnisses genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass es sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch eine faire und transparente Bewertung bietet.
Ein Arbeitszeugnis sollte verbindliche Informationen enthalten, die klar und verständlich formuliert sind. Zu den erlaubten Inhalten gehören:
- Tätigkeitsbeschreibung: Eine detaillierte Auflistung der Aufgaben, die der Arbeitnehmer während seiner Anstellung übernommen hat.
- Leistungsbeurteilung: Eine wertende Einschätzung der fachlichen und persönlichen Leistungen, die in einem wohlwollenden, jedoch ehrlichen Ton formuliert sein muss.
- Verhaltensbewertung: Eine Beurteilung des sozialen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
Gleichzeitig gibt es auch Inhalte, die in einem Arbeitszeugnis nicht erlaubt sind. Diese umfassen versteckte negative Aussagen, die durch spezifische Formulierungen impliziert werden könnten. Beispielsweise sind Andeutungen zu Krankheit oder persönlichen Umständen unzulässig, da sie die Privatsphäre des Arbeitnehmers verletzen könnten. Typische Formulierungen, die oft als negativ interpretiert werden, sind unter anderem „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ oder das Fehlen bestimmter positiver Begriffe wie „stets“ oder „vollsten“. Diese sogenannten versteckten Botschaften können von Personalern als Indikator für eine mangelhafte Leistung gedeutet werden und sollten daher im Zeugnis vermieden werden.
Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis auf klare und eindeutige Formulierungen überprüfen. Das Fehlen positiver Bewertungen kann sehr leicht als negative Einschätzung wahrgenommen werden, was Ihre Chancen auf zukünftige Beschäftigungen erheblich beeinträchtigen könnte. Gehen Sie sicher, dass Ihr Arbeitszeugnis nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich fair und transparent ist, um Ihre beruflichen Chancen zu maximieren.
“Befriedigende Beurteilungen weisen im Allgemeinen weder Temporaladverbien noch Superlative auf, stattdessen finden Sie positiv wirkende Adjektive”
Formulierungen: Note 6 (sehr gut)
Sehr gute Beurteilungen werden im Allgemeinen mit einem Superlativ und einem Temporaladverb angegeben: vollste, höchste, grösste; stets, immer, jederzeit. Das Temporaladverb kann auch durch ein Adverb ausgedrückt werden, z. B. “sehr”.
In der Schweiz wird das Temporaladverb häufig weggelassen. Einige Arbeitgeber verzichten auch den Superlativ, weil dieser nach deutscher Grammatik falsch ist. Da Ihr Zeugnis ohne Superlativ und ohne Temporaladverb bzw. Adverb auf die Note 4 abrutscht, sollten Sie Ihren Arbeitgeber hierüber informieren. So kann er Adverbien und Superlative nachträglich einfügen, sodass Sie die korrekte Benotung in Ihrem Arbeitszeugnis erhalten.
Beispiele:
“Frau Arnold erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.”
“Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller engagiert, zuverlässig und zielstrebig jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit.”
“Seine Leistungen waren insgesamt stets sehr gut.”
“Frau Perreten führte alle Aufgaben immer zu unserer ausserordentlichen Zufriedenheit aus.”
Formulierungen: Note 5 (gut)
Gute Beurteilungen zeichnen sich im Allgemeinen durch das Temporaladverb aus, z. B. “stets”, “jederzeit”, “immer”. Achten Sie bei Ihrem Schweizer Zeugnis darauf, dass ein Adverb wie “sehr” verwendet wird, wenn Temporaladverbien in Ihrem Zeugnis nicht vorkommen.
Beispiele:
“Frau Arnold erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.”
“Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller engagiert, zuverlässig und zielstrebig jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.”
“Seine Leistungen waren insgesamt stets gut.”
“Frau Perreten führte alle Aufgaben immer zu unserer vollen Zufriedenheit aus.”
Formulierungen: Note 4 (befriedigend)
Befriedigende Beurteilungen schliesslich weisen im Allgemeinen weder Temporaladverbien noch Superlative auf. Stattdessen finden Sie in befriedigenden Bewertungen positiv wirkende Adjektive bzw. Adverbien wie “gross”, “voll”, “erfolgreich”, “gut”.
Beispiele:
“Frau Arnold erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.”
“Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller engagiert und zuverlässig zu unserer vollen Zufriedenheit.”
“Seine Leistungen waren insgesamt gut.”
“Frau Perreten führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.”
Weitere Formulierungen: Auffassungsgabe, Belastbarkeit & Co.
Neben der Arbeitsleistung werden weitere Aspekte beurteilt, z. B. Ihre Auffassungsgabe und Belastbarkeit, Ihre Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative sowie Ihre Zuverlässigkeit und Ihr Fachwissen. Auch diese Leistungen werden mit den Noten 6 bis 1 bewertet. Nachfolgend drei Beispiele:
Sehr gut – Adverb “besonders”:
“Besonders hervorzuheben ist Frau Arnolds Urteilsfähigkeit, die sie auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.”
Gut – Temporaladverb “stets”:
“Herr Müller arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft.”
Befriedigend – weder Adverb noch Temporaladverb:
“Frau Perreten findet sich in neuen Situationen zurecht und ist auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen.”
Fazit
Alle Arbeitszeugnisse enthalten Bewertungsskalen, die jedoch oft nur für Eingeweihte verständlich sind. Unwissenheit kann leicht dazu führen, dass man bei einer Bewerbung ein ungünstiges Arbeitszeugnis einreicht, was zwangsläufig zu einer Absage führen kann. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, Arbeitszeugnisse von Fachleuten überprüfen zu lassen.
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:
- Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
- Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
- Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird
Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.