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18. Dezember 2019

Gordon A. Vahldiek

Unsere Kunden werden häufig mit der Situation konfrontiert, das ihr Arbeitgeber von ihnen verlangt, dass sie ihr Arbeitszeugnis selber schreiben sollen. Oft ist die Begründung hierfür das der Arbeitgeber keine Zeit hat oder nicht über die nötige Qualifikation verfügt. Aber darf der Arbeitgeber das überhaupt verlangen?

Die juristische Einschätzung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp dazu ist deutlich: «Natürlich nicht», sagt Johannes Schipp. «Das Zeugnis hat der Arbeitgeber zu schreiben, und da kommt er auch nicht raus.» Häufig komme es aber dennoch vor, dass der Arbeitnehmer einen Entwurf schreiben darf, wenn er das denn möchte. Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer der Aufforderung, das Zeugnis selbst zu schreiben, aber nicht nachkommen.

ABER auch wenn Sie nicht verpflichtet sind und ihrem Arbeitgeber dadurch seine Arbeit abnehmen, ist unsere Empfehlung dazu: nutzen Sie die Chance einen eigenen Entwurf einzubringen unbedingt aus! Es ist eine einmalige Gelegenheit positiv auf ihr Arbeitszeugnis einzuwirken. Sollten Sie sich unschlüssig sein, wie ein solcher Entwurf aussehen sollte und was alles darin enthalten sein muss, können Ihnen unsere HR-Experten von www.arbeitszeugnishilfe.ch gerne Hilfestellung geben.

Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich und kostenlos für ein Erstgespräch unter +41 44 586 75 76 info@arbeitszeugnishilfe.ch.

Mehr zu dem Thema ist im betreffenden Artikel bei www.nau.ch zu finden: https://www.nau.ch/news/europa/muss-man-das-arbeitszeugnis-auf-anweisung-selbst-schreiben-65629023

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

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