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5. September 2019

Gordon A. Vahldiek

“Hat man ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, auch wenn man in der Probezeit gehen musste?” Unsere Kunden haben diese Frage auch schon oft an uns gerichtet. Der Beobachter hat diese Frage nun ausführlich beantwortet.

Den Artikel finden Sie hier:

https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-verlangen-gibt-es-der-probezeit-nur-eine-arbeitsbestatigung

 

Bei der Prüfung des Arbeitszeugnisses können wir Sie unterstützen:

 

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt auf Folgendes prüfen:

  • Unvorteilhafte Codes, die Ihnen schaden könnten
  • Geheime Formulierungen, die nur Personaler lesen können
  • Unvollständigkeit, die von erfahrenen HR-Managern als negativ bewertet wird


Gehen Sie sicher, dass Ihnen niemand Steine in den Weg für Ihre berufliche Zukunft legt.

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